Beim Reisen mit dem Auto oder Schiff gelten selbstverständlich die gleichen Einreisebestimmumgen für Tiere.
Zur Sicherheit aller Beteiligten wäre es ratsam, den Hund für die Autoreise mittles Hundegurt auf dem Rücksitz zu platzieren oder ihn an eine Transportbox zu gewöhnen. Da die Transportbox im Hotel gleichzeitig als Zimmerhütte für heimatliche Geborgenheit sorgen kann, ist sie eine recht gute Möglichkeit. Alternativ bietet der Fachhandel zusammenklappbare Gitterboxen oder Trenngitter an. Diese Sicherung des Hundes empfiehlt sich generell für jede Resie und kann bei Unfällen noch Schlimmeres verhindern. Es gibt Länder, die eine Sicherung des Tieres zwingend vorschreiben.
Legen Sie entweder eine Hundedecke (Drybed) vorsorglich auf den Platz Ihres Hundes auf der Rückbank des Autos oder polstern Sie die Transportbox ausreichend aus. Natürlich reicht im Sommer eine dünne Einlage,
denn Hunde leiden auch sehr unter der Hitze. Wenn Sie für etwas Erleichterung gegen die Sonneneinstrahlung sorgen möchten, die dem Tier in seiner Box arg zu schaffen macht, besorgen Sie sich einen Sonnenschutz für ihr Auto. Der ist später abnehmbar. Dunkle Folie leistet auch beste Dienste.
Trotz aller Bemühung um Schatten oder vielleicht sogar eine Klimaanlage, lassen Sie bitte Ihren Hund nie allein im Auto. Bereits bei Temperaturen von kaum 20 Grad kann sich das Innere des Wagens in der Sonne so aufheizen, dass der Hund sich auf Grund seiner mangelnden Wärmeregultaion in Lebensgefahr befindet. Für viele sorglos allein gelassene Hunde kam schon jede Hilfe zu spät. Denken Sie daran!
Wenn die Temperaturen in einem unklimatisierten Auto unerträglich werden, unterbrechen Sie die Fahrt besser. Bieten Sie Ihrem Hund häufig frisches Trinkwasser an, welches Sie immer reichlich mit sich führen sollten. Bei Hitzschlaggefahr legen Sie ihn kühl in den Schatten. Kühlen Sie insbesondere sein Pfoten mit einem feuchten Handtuch. Falls Ihnen jetzt der Gedanke kommt, dass solche Fahrpausen (minimal aller 2 Stunden) im Ferienstau gar nicht möglich sind, planen Sie am besten eine Reise über die Landstraßen. Das dauert im Reiseverkehr nicht mal unbedingt länger, garantiert aber stressfreies Ankommen. Ganz nebenbei erreichen Sie so Gaststätten, in denen Hunde auch erlaubt sind. Autobahnraststätten gestatten das Mitbringen von Hunden nicht. Alternativ kann auch eine Reise zu unüblichen Anreisezeiten eine gute Idee sein.
Übrigens vertragen Hunde Zugluft genauso schlecht wie Sie selbst. Bindehautentzündungen oder Mandelentzündungen können die unmittelbaren Folgen sein. Da Sie Ihren Urlaub sicher nicht mit einem Tierarztbesuch beginnen wollen, setzten Sie Ihren Hund besser nicht dem Fahrtwind, also der Zugluft aus.
Neben den zugehörigen Wechseldecken für Hin- und Rückfahrt nehmen Sie bitte Futter, Spielzeug, Hundenäpfe, eine Ersatzleine und Wasser für die Fahrt mit. Auch mit Küchentuch, alten Handtüchern und Plastiktüten sollten sie vorsorglich ausgestattet sein. Es bedarf sicher kaum der Erwähnung, dass Ihr Hund lange vor der Reise ans Autofahren gewöhnt werden muss. Verträgt er es trotzdem nicht, kann Ihnen villeicht der Tierarzt mit einem Reisemedikament helfen.
Hunde dürfen auf Autofähren mitreisen, sind aber entweder angeleint und je nach Hundeverordnung sogar mit Maulkorb zu führen oder in einem sicheren Transportbehälter zu halten. Die Restaurants auf den Fähren sind in der Regel für Vierbeiner tabu. Alternativ bieten manche Fähren den Transport in geschlossenen Hundezwingern.
Auszug aus den Transportbedingungen für Hunde und Haustiere der Scandlines- Fähren
§7 Beförderung von Haustieren; Haftung
(1) Die Beförderung von Haustieren ohne Begleitperson (nachfolgend "Tierhalter") ist ausgeschlossen. Die Beförderung von Haustieren, welche die Einreisebestimmungen des Ziellandes (insbesondere wegen fehlender Einreisegenehmigungen sowie Impf- und/oder Gesundheitszeugnisse) nicht erfüllen, ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Schiffsführung oder ein sonstiger Beauftragter von Scandlines ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, vor Antritt der Reise zu überprüfen, ob die Einreisebestimmungen erfüllt sind. § 5 Abs. 7 (zusätzliches Beförderungsentgelt bei fehlgeschlagener Einreise) findet entsprechende Anwendung.
(2) Lebende Haustiere werden nur in Kraftfahrzeugen oder entsprechenden, vom Reisenden mitgeführten Spezialvorrichtungen (z.B. Anhänger) befördert. Ausnahmsweise können Kleintiere bis auf Widerruf, der durch die Schiffsführung oder eines sonstigen Beauftragten von Scandlines erklärt wird, in entsprechenden Tragebehältern, aus denen sie nicht entweichen können, und/oder angeleint befördert werden. In jedem Falle muss sichergestellt sein, dass die mitgeführten Haustiere unter ständiger Aufsicht des Tierhalters stehen und dass von ihnen keine Gefahr für andere Reisende ausgeht.
(3) Ergänzend besteht für sämtliche Hunde auf dem Fährschiff, sofern sie nicht in einem Kraftfahrzeug, einem Tragebehälter oder - soweit vorhanden - in von Scandlines bereitgestellten Hundezwingern befördert werden, Maulkorbpflicht gemäß der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung) des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Soweit im Land des Einschiffungs- bzw. Zielhafens strengere Vorschriften hinsichtlich der Maulkorbpflicht für Hunde gelten, hat der Tierhalter diese bei der Abreise bzw. Einreise entsprechend zu beachten.
(4) Haustieren - mit Ausnahme von Blindenführhunden und Blindenführhunden, die sich in der Ausbildung befinden - ist der Aufenthalt im Restaurant ohne Erlaubnis der Schiffsführung oder eines sonstigen Beauftragen von Scandlines nicht gestattet.
(5) Verstößt der Tierhalter an Bord des Fährschiffes wiederholt gegen die vorstehenden Beförderungsbedingungen für Tiere, insbesondere den Leinenzwang oder die Maulkorbpflicht für Hunde, ist die Schiffsführung oder ein sonstiger Beauftragter von Scandlines berechtigt, nicht aber verpflichtet, das Tier in Verwahrung zu nehmen und dem Tierhalter erst bei Verlassen des Fährschiffes auszuhändigen und/oder das Tier und den Tierhalter im nächsten (auch außerfahrplanmäßigen) Hafen von Bord zu bringen. Für die Verwahrung des Tieres und das von Bord Bringen an einem (auch außerfahrplanmäßigen) Hafen berechnet Scandlines dem Tierhalter Kosten in Höhe von EUR 50,00. Die Geltendmachung wesentlich (mindestens 10 Prozent) höherer Aufwendungen oder eines wesentlich höheren Schadens bleibt Scandlines vorbehalten. Dem Tierhalter steht der Nachweis offen, dass Scandlines überhaupt keine oder wesentlich (mindestens 10 Prozent) geringere Aufwendungen bzw. Schäden entstanden sind.
(6) Der Tierhalter haftet für vom Tier verursachte Verunreinigungen größeren Ausmaßes und Schäden am Fährschiff und seinen Einrichtungen sowie für die Schädigung anderer Reisender entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die vom Tier am Fährschiff verursachten Verunreinigungen geringeren Ausmaßes kann der Tierhalter umgehend selbst beseitigen; beseitigt der Tierhalter diese Verunreinigungen nicht umgehend und/oder nicht ordnungsgemäß, berechnet Scandlines dem Tierhalter Reinigungskosten in Höhe von EUR 30,00. Dem Tierhalter steht der Nachweis offen, dass Scandlines überhaupt keine oder wesentlich (mindestens 10 Prozent) geringere Aufwendungen bzw. Schäden entstanden sind.
Quelle: www.scandlines.de
Mitnahme von Hunden
Quelle: www.bahn.de
Nähere Informationen für Urlaub in Italien mit Hund unter: http://www.urlaub-in-italien.de/
© Katrin Sabisch
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